Belegstellenordnung
Bodenwiese
- Anlieferung darf nur mit gültigem Gesundheitszeugnis erfolgen. Sämtliche seuchenrechtliche Vorschriften sind, schon wegen der Aufzucht von qualitativ hochwertigen Königinnen, im eigenen Interesse einzuhalten.
- Begattungseinheiten dürfen keine bebrüteten oder alte Waben enthalten. Wiederbeweiselung ist nur nach Rücksprache mit dem Belegstellenpersonal und nach Entfernung möglicher Drohnenbrut gestattet.
- Zur Aufstellung zugelassen sind EWK, MWK (Apidea u. a.) sowie Miniplus (m. Drohnensperre).
- Die Aufstellung und das Betreten der Belegstelle darf wegen möglichem Verflug der Königinnen nur zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen.
- Vor der Aufstellung müssen die Begattungskästchen durch einen Belegstellenmitarbeiter auf Drohnenfreiheit kontrolliert werden. Saubere Scheiben oder neue Folie, sowie 100%-ige Bienendichte werden vorausgesetzt. Sollten Drohnen festgestellt werden, muss die gesamte Anlieferung zurückgewiesen werden.
- Die Begattungseinheiten sind mit Namen und Telefonnummer zu versehen.
- Die Einheiten können dann an einem durch das Belegstellenpersonal zugewiesenen Ort aufgestellt werden. Sämtliche mitgebrachte Aufstellhilfen sind beim Verlassen wieder zu entfernen. Aufstellhilfen sind teilweise vorhanden, um Rücksprache wird gebeten.
- Pro aufgestellter Königin wird eine Gebühr von 2,-- einbehalten, zu entrichten vor der Aufstellung.
- Für evtl. Nachfütterung der Bienen hat der Aufsteller selbst zu sorgen. Die Belegstelle übernimmt in keinster Weise Haftung, auch nicht bei Frevel.
- Die Belegstellenordnung ist unbedingt einzuhalten, die Nichteinhaltung führt zum Verweis von der Belegstelle. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten.
Marktredwitz, 2025
Mohr, Belegstellenleiterin