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Belegstellenordnung

Bodenwiese

  1. Anlieferung darf nur mit gültigem Gesundheitszeugnis erfolgen. Sämtliche seuchenrechtliche Vorschriften sind, schon wegen der Aufzucht von qualitativ hochwertigen Königinnen, im eigenen Interesse einzuhalten.
  2. Begattungseinheiten dürfen keine bebrüteten oder alte Waben enthalten. Wiederbeweiselung ist nur nach Rücksprache mit dem Belegstellenpersonal und nach Entfernung möglicher Drohnenbrut gestattet.
  3. Zur Aufstellung zugelassen sind EWK, MWK (Apidea u. a.) sowie Miniplus (m. Drohnensperre).
  4. Die Aufstellung und das Betreten der Belegstelle darf wegen möglichem Verflug der Königinnen nur zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen.
  5. Vor der Aufstellung müssen die Begattungskästchen durch einen Belegstellenmitarbeiter auf Drohnenfreiheit kontrolliert werden. Saubere Scheiben oder neue Folie, sowie 100%-ige Bienendichte werden vorausgesetzt. Sollten Drohnen festgestellt werden, muss die gesamte Anlieferung zurückgewiesen werden.
  6. Die Begattungseinheiten sind mit Namen und Telefonnummer zu versehen.
  7. Die Einheiten können dann an einem durch das Belegstellenpersonal zugewiesenen Ort aufgestellt werden. Sämtliche mitgebrachte Aufstellhilfen sind beim Verlassen wieder zu entfernen. Aufstellhilfen sind teilweise vorhanden, um Rücksprache wird gebeten.
  8. Pro aufgestellter Königin wird eine Gebühr von 2,-- einbehalten, zu entrichten vor der Aufstellung.
  9. Für evtl. Nachfütterung der Bienen hat der Aufsteller selbst zu sorgen. Die Belegstelle übernimmt in keinster Weise Haftung, auch nicht bei Frevel.
  10. Die Belegstellenordnung ist unbedingt einzuhalten, die Nichteinhaltung führt zum Verweis von der Belegstelle. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten.

Marktredwitz, 2025

Mohr, Belegstellenleiterin